Es ist schon ein paar Tage her, seit wir das letzte Mal darüber berichtet haben, dass Samsung endlich auf Benutzerbeschwerden reagiert und den Touchscreen des Modells mit zwei Updates repariert hat Galaxy S20FE, die hauptsächlich Softwarefehler aufwies. Neben der schlechten Touch-Aufnahme kam es auch zu abgehackten Animationen, einem allgemein schlechten Benutzererlebnis und anderen Problemen im Zusammenhang mit der alltäglichen Touchscreen-Nutzung. Kurz nach der Veröffentlichung der Updates folgte jedoch eine weitere Beschwerdewelle und wie sich herausstellte, war das Problem noch lange nicht gelöst. Dies veranlasste den südkoreanischen Riesen, ein drittes Reparaturpaket herauszubringen, das das damalige Flaggschiffmodell endgültig von diesem Leiden befreien sollte.
Doch wie sich am Ende herausstellte, reichte nicht einmal der Ansatz „zum Drittel aller guten Dinge“ aus dem Modell Galaxy S20FE hat kein brauchbares Telefon gemacht. Der als G781BXXU1ATK1 bekannte Sicherheitspatch vom November zielte auf Snapdragon 865-Prozessoren ab, die angeblich Darstellungsfehler verursachten, aber es hat sich nicht viel geändert. Obwohl Benutzer das südkoreanische Unternehmen für seine Bemühungen und vor allem für die Beseitigung der Depixelierung beim Vergrößern einer Seite oder eines Bildes loben, bleiben altbekannte Fehler wie Animationen und ein verschlechtertes Benutzererlebnis bestehen. Wir können nur hoffen, dass der Technikriese seine Lektion gelernt hat und sich noch in diesem Jahr mit einem weiteren, hoffentlich finalen Update beeilt, das auch die verbliebenen unangenehmen Wehwehchen, die den Nutzern seit mehreren Monaten zu schaffen machen, in den Griff bekommt.
Wenn ich das Handy deswegen reklamiert habe und sie es nicht reparieren können, ist das dann ein Grund, das Handy umzutauschen (was wahrscheinlich zu einer weiteren Reklamation führen würde) oder ist es besser, das Geld zurückzugeben?
Wenn das Produkt innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf einen Mangel aufweist, wird davon ausgegangen, dass es bereits mit dem Mangel verkauft wurde. In diesem Fall haben Sie (als Verbraucher) das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, d. h. den Kaufbetrag zurückzuerstatten.
Danke für die Auskunft.