Anzeige schließen

Das Europäische Parlament hat neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um eine bessere Produktkennzeichnung in der Europäischen Union zu ermöglichen. Dazu gehören Einschränkungen hinsichtlich irreführender Produktmerkmale, Umweltaussagen und Einschränkungen der Reparierbarkeit.

Die neue Richtlinie „zielt“ auf die Verwendung unbegründeter ökologischer Aussagen auf Produktverpackungen und Werbung wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, wenn diese nicht durch eindeutige Beweise untermauert werden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie transparente Informationen zu Produktreparaturkosten und möglichen Reparaturbeschränkungen seitens der Gerätehersteller vor.

Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, den Verbrauchern zu helfen, besser bzw. besser einzukaufen informacemi und ermutigen Hersteller, nachweislich nachhaltigere Produkte anzubieten. Darüber hinaus will das Europäische Parlament irreführende Angaben zur Batterielebensdauer sowie geplante Obsoleszenz und Designmerkmale, die den Lebenszyklus eines Produkts einschränken, verbieten.

Drücken Sie Botschaft Das Europäische Parlament erklärt außerdem, dass die neue Richtlinie die Interoperabilität von Geräten mit Zubehör von Drittanbietern wie Ladegeräten und Ersatzteilen (z. B. Tintenpatronen) vorschreibt. Da der Vorschlag bereits angenommen wurde, dürften die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten bald beginnen.

Heute am meisten gelesen

.