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Die Europäische Kommission hat den Vorschlag zur Regulierung des mobilen Datenmarktes in der Tschechischen Republik erneut abgelehnt. Auch der fertige und ergänzte Entwurf der Analyse überzeugte sie nicht davon, dass die drei Mobilfunkbetreiber gemeinsam agierten und dadurch den Wettbewerb einschränkten. Was bedeutet das für uns? Dass wir keine Preisnachlässe erwarten sollten. 

Ähnlich wie im letzten Jahr hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Analyse des relevanten Marktes für den Großkundenzugang zu Mobilfunkdiensten nicht genehmigt, was zu einer Vorabregulierung führen würde. Obwohl sie feststellte, dass die Bedingungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs auf dem tschechischen Mobilfunkmarkt verbessert werden könnten und die Eintrittsbarrieren auf der Großhandelsebene des Marktes bestehen bleiben, stimmt sie den Schlussfolgerungen des CTÚ hinsichtlich des Nachweises der Erfüllung der Anforderungen nicht zu sogenannter Drei-Kriterien-Test oder der Nachweis der gemeinsamen beträchtlichen Marktmacht der drei MNOs.

Trotz der zusätzlichen Argumente in der Analyse der CTU ist die Kommission der Ansicht, dass es in der Tschechischen Republik andere Regulierungsinstrumente gibt, die zur Verbesserung des unvollkommenen Wettbewerbs beitragen können, und hat daher beschlossen, ein Veto gegen den Vorschlag der CTU einzulegen, der auf eine Vorabregulierung, d. h. eine strengere Regulierung, abzielt Instrument, das der CTU als Regulierungsbehörde zur Verfügung steht. Insbesondere ist die Kommission der Ansicht, dass die Verpflichtung zum Inlandsroaming und die Verpflichtungen zur Bereitstellung von Großkunden im Anschluss an die 700-MHz-Spektrumsauktion dazu beitragen können, die Situation sowohl auf dem Großkunden- als auch auf dem Endkundenmarkt zu verbessern.

ČTÚ nimmt die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Kenntnis. Es wird nun vor allem weiterhin die Erfüllung der Verpflichtungen aus Frequenzauktionen prüfen, insbesondere die Verpflichtung des Vorleistungsangebots für sogenannte Light-MVNOs aus der Frequenzauktion für 5G-Netze. Bereits auf Basis der ersten Beratungen und Stellungnahmen des Amtes haben die Betreiber neue Referenzangebote angepasst und veröffentlicht. Derzeit macht sich das Amt eingehend mit deren Konditionen vertraut und prüft gegebenenfalls das weitere Vorgehen mit dem Ziel sicherzustellen, dass diese Angebote interessierten MVNOs eine wirksame Option für ihr Leistungsangebot auf dem Endkundenmarkt bieten. 

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