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Gestern haben wir euch informiert darüber, wie Samsung in seiner Pressemitteilung die Bildwiederholfrequenz-Spezifikationen der Displays der Serie geändert hat Galaxy S22 und S22+. Die untere Grenze von 10 Hz wurde auf 48 Hz verschoben. Dass dies tatsächlich der Fall ist, wird nun auch von der offiziellen Website bestätigt Samsung.cz und auch die tschechische Vertretung des Unternehmens. 

Ja, auf der Website Samsung.cz die Werte sind bereits korrigiert, was gestern zum Zeitpunkt der Erstellung des Originalartikels noch nicht der Fall war. Interessanter ist jedoch die Aussage des offiziellen Vertreters von Samsung für die Tschechische Republik, der es geschafft hat, das Magazin zu erhalten Mobilize.cz, und was die Situation erklärt.

Galaxy

„Wir möchten etwaige Unklarheiten bezüglich der Bildwiederholfrequenz des Telefondisplays klären Galaxy S22 und S22+. Obwohl die Display-Komponente beider Geräte eine Bildwiederholfrequenz von 48 bis 120 Hz unterstützt, bietet Samsungs proprietäre Technologie eine einstellbare Bildwiederholfrequenz des Displays und ermöglicht eine Reduzierung der Datenübertragungsrate vom Prozessor zum Display auf bis zu 10 Hz. 

Der Grund ist die Reduzierung des Energieverbrauchs. Die Bildwiederholfrequenz des Displays wurde ursprünglich mit 10 bis 120 Hz (10 bis 120 fps) angegeben, wir haben uns jedoch später entschieden, diese Informationen auf eine Weise zu kommunizieren, die einem allgemein anerkannten Standard entspricht. Wir versichern den Verbrauchern, dass sich an den Hardwarespezifikationen nichts geändert hat und beide Geräte bis zu 120 Hz für eine äußerst flüssige Anzeige von Inhalten unterstützen.“ erklärte David Sahula, Pressesprecher des Unternehmens. Samsung Electronics Tschechisch und Slowakisch. 

Mit anderen Worten kann man sagen, dass, wenn die Werte des Displays angegeben sind, dieses nicht für die Anzeige von Inhalten bei 10-Hz-Frequenzen ausgelegt ist und daher eine solche Bezeichnung irreführend wäre. Allerdings wird diese Grenze mit Hilfe der firmeneigenen Software erreicht, nicht jedoch mit deren Features als Softwareoptionen. Für den Nutzer dürfte sich somit nichts ändern und der ursprünglich angegebene Bereich sollte weiterhin gelten.

Neu eingeführte Samsung-Produkte werden beispielsweise bei Alza zum Kauf angeboten

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