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Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat diese Woche einen von Samsung Electronics eingereichten Patentantrag veröffentlicht. Das erwähnte Patent beschreibt ein elektronisches Gerät mit mehreren Falten. Die Patentanmeldung bezieht sich jedoch nicht auf ein bestimmtes Smart-Gerät, sondern auf die spezifische Faltmethode und Asymmetrie, die zur Implementierung eines zweifach faltbaren Displays erforderlich sind.

Dank einer Patentanmeldung von Samsung Electronics können wir uns eine ungefähre Vorstellung davon machen, wie es aussehen würde, wenn es ein intelligentes Mobilgerät gäbe, das sich in einer Z-Form nach beiden Seiten falten ließe. Ein solches Gerät müsste also mit zwei unterschiedlichen Verbindungsarten versehen sein und dazu gehört noch ein drittes Paneel, das sich an der Außenseite des Gerätes befinden würde.

Ein Panel mit einem so freigelegten Display ist verständlicherweise deutlich anfälliger für Beschädigungen, so dass bei der Produktion eine Reihe spezifischer Maßnahmen erforderlich wären. In der Patentbeschreibung wird jedoch nicht angegeben, auf welche Weise das externe Display geschützt werden soll. Wie bei allen anderen Patentanmeldungen ist auch bei der aktuellen Anmeldung Vorsicht geboten. Die alleinige Einreichung einer Anmeldung ist noch kein Garant für die Umsetzung des Patents, daher wäre es sicherlich verfrüht, sich über den Anblick eines neuen faltbaren Smartphones oder Tablets aus der Samsung-Werkstatt zu freuen. Allerdings ist die Patentanmeldung zugleich ein klarer Beweis dafür, dass der südkoreanische Riese offenbar mit Ideen für eine andere Form von Falt-Smartphones liebäugelt – schließlich ist die Form des Buchstabens „Z“ für Samsung in diesem Bereich definitiv nicht fremd .

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