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Die beliebte Videoplattform YouTube hat in den letzten Jahren immer mehr Einschränkungen eingeführt, sowohl für Ersteller als auch für Nutzer. Zu den neuesten Nachrichten in dieser Richtung gehört auch eine Änderung in der Funktionsweise von YouTube-Videos, wenn sie auf Websites Dritter eingebettet werden. Google möchte die Alterseinstufung seiner Videos mithilfe maschineller Lerntechnologie verbessern. Inhalte, die erst ab dem 18. Lebensjahr zugänglich sind, können nicht mehr auf Websites Dritter hochgeladen werden.

Wenn für ein Video auf YouTube eine Altersbeschränkung gilt, können es nur Nutzer über 18 Jahren sehen, und zwar nur, wenn sie in ihrem Google-Konto angemeldet sind. Das Profil für das angegebene Konto muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein, einschließlich der Angaben zum Geburtsdatum. Google will nun weiter absichern, dass Videos mit Altersbeschränkung auch jüngere Zuschauer erreichen. Unzugängliche Inhalte sind nicht mehr sichtbar und abspielbar, wenn sie auf einer Website Dritter eingebettet sind. Versucht der Nutzer, das so eingebettete Video abzuspielen, wird er automatisch zur YouTube-Website bzw. zur entsprechenden mobilen Anwendung zwischengeschaltet weitergeleitet.

 

Gleichzeitig arbeiten die Betreiber des YouTube-Servers an Verbesserungen, mit denen mithilfe der Technologie des maschinellen Lernens noch besser sichergestellt werden kann, dass altersbeschränkte Videos tatsächlich nur von registrierten Nutzern über dem Alter gesehen werden können von achtzehn. Gleichzeitig gibt Google an, dass es keine wesentlichen Änderungen an den Nutzungsbedingungen des Dienstes geben wird und dass die neuen Einschränkungen keine oder nur sehr geringe Auswirkungen auf die Einnahmen der Ersteller aus dem Partnerprogramm haben dürften. Nicht zuletzt weitet Google die Altersverifizierung auch auf das Gebiet der Europäischen Union aus – die entsprechenden Änderungen werden in den nächsten Monaten schrittweise in Kraft treten. Das Unternehmen weist Nutzer darauf hin, dass, wenn nicht zuverlässig festgestellt werden kann, dass sie über 18 Jahre alt sind, möglicherweise die Vorlage eines gültigen Ausweises verlangt werden muss, unabhängig davon, welches Alter bei der Registrierung eines Google-Kontos angegeben wurde.

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