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Ab Freitag erlaubt Google Europäern, ein Formular auszufüllen, das Sie aus dem Internet löscht, wenn sie dem nachkommen. Das Formular dient als offizieller Antrag und wurde eingerichtet, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden hatte, dass jeder europäische Bürger das Recht hat, online „vergessen“ zu werden. Das Urteil wurde aufgrund einer Beschwerde eines spanischen Staatsbürgers erlassen, der sich über eine Verletzung der Privatsphäre beklagte, weil er bei einer Google-Suche eine Auktionsanzeige für sein bereits zurückerworbenes Haus gefunden hatte.

Was muss getan werden, um „aus dem Internet zu löschen“? Zunächst verlangt Google vom Antragsteller eine Identitätsprüfung in Form einer digitalen Kopie eines Fahrer- oder Personalausweises. Anschließend müssen Sie aus einem Menü mit 32 europäischen Ländern auswählen und Links angeben, die die betreffende Person aus der Suche entfernen möchte, und gleichzeitig erklären, warum diese Links unangemessen sind. Darüber hinaus müssen 2 Kriterien erfüllt sein. Das erste davon ist, dass jeder Link veraltet sein und das Leben des Nutzers in irgendeiner Weise beeinträchtigen sollte, aber nach dem zweiten Kriterium darf es keinen Grund dafür geben, dass das Ergebnis in Zukunft in der Suchmaschine verfügbar ist, einer der Gründe könnte zum Beispiel sein informace über die Begehung eines Verbrechens. Wenn die Kriterien erfüllt sind und die Identität zusammen mit Links und einer Erklärung dokumentiert ist, geht das Formular an ein spezielles Google-Komitee, das den Fall prüft und anschließend bewertet. Wie lange der Nutzer allerdings warten muss, steht in den Sternen, es wird auf jeden Fall keine kurze Zeit sein, da bereits am ersten Tag mehr als 12 Löschanträge bei der Kommission eingingen. Das Formular in tschechischer Sprache finden Sie hier hier.

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